1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss


1.1. Parteien und Vertragsgegenstand. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ryd premium (https://ch.ryd.one/terms-conditions/#ryd-premium) und den Datenschutzhinweisen (https://ch.ryd.one/dataprotection-ryd-app/) der ryd suisse AG (nachfolgend “ryd suisse”, “wir” oder “uns”), wenn Du eine Motorfahrzeug-Versicherung mit Besonderen Vertragsbestimmungen (BVB) “DrivePartner” bei der AXA Versicherung AG, General Guisan-Strasse 40, 8400 Winterthur, Schweiz, (nachfolgend “AXA”) hast.

1.2 Vertragsschluss. Gleichzeitig mit dem AXA-Versicherungsvertrag schliesst Du einen Vertrag mit der ryd suisse AG über die Nutzung des ryd Dienstes. Dafür akzeptierst Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ryd suisse AG sowie diese Sonderbedingungen.
Die Geltungsdauer des Vertrags zwischen Dir und ryd suisse AG über die Nutzung des ryd Dienstes ist unlösbar mit der Geltungsdauer Deiner AXA BVB “DrivePartner”.

2. Bereitstellung und Rückgabe der ryd box

2.1. Bereitstellung und Nutzung. Die ryd box wird Dir nach Vertragsabschluss mit AXA zugestellt. Die AXA übernimmt die Kosten des Einbaus im Fall, dass der Einbau über Dritte beauftragt wird.

2.2. Kostenfreiheit. Im Rahmen des Versicherungstarifs “DrivePartner” wird Dir die ryd box für die Dauer der Vertragslaufzeit kostenlos überlassen. Du wirst nicht Eigentümer der ryd box.

2.3. Rückgabe. Die ryd box muss ausgebaut und auf Deine Kosten an die AXA zurückgeschickt werden, wenn
a) der Versicherungsvertrag aufgelöst wird.
b) die ryd box nicht eingebaut oder nachträglich ausgebaut wird.
c) Du Dich nicht rechtzeitig in der ryd app registrierst.
d) die BVB “DrivePartner” aus dem Versicherungsvertrag ausgeschlossen wird.

3. Unsere Leistung

3.1. Bereitstellung des ryd Dienstes für die Nutzung des Versicherungstarifs “DrivePartner” der AXA. ryd suisse und AXA tauschen hierfür täglich Daten aus. Die AXA darf die übertragenen Daten zur Bestandsverwaltung sowie eigener Vertriebszwecke nutzen. Die AXA darf die Daten nicht an Drittparteien Dritte im Sinn von Art. 12 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) weitergegeben. Davon ausgenommen ist die Bekanntgabe an Dritte, welche die Daten ausschliesslich im Auftrag der AXA oder ryd suisse AG bearbeiten (Outsourcing-Partner im Sinne von Art. 10a DSG). Die gesetzliche Herausgabepflicht an Gerichte und Behörden sowie die Verwendung im Regressfall bleiben vorbehalten.

4. Datenübermittlung

Folgende teils personenbezogene Daten werden täglich zwischen ryd suisse und AXA ausgetauscht:

  • Kontaktdaten: AXA übermittelt Deine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse, Fahrzeugmodell, Fahrzeug-Chassis-Nummer) an uns zum Zweck des Vertragsabschlusses und Bereitstellung und Nutzung des ryd Dienstes.

  • Aufpralldaten: Im Falle eines Aufpralls übermittelt ryd suisse die gespeicherten Daten (20 Sekunden vor und 10 Sekunden nach dem Ereignis) an die AXA. Diese Daten sind:

  1. Beschleunigungs- und Bremswerte

    • Datum und Uhrzeit des Aufpralls

    • GPS-Position und Geschwindigkeit

    • Kunden-ID

    • Versicherungsnummer

  • Betriebszustandsdaten: Wir informieren Dich, wenn die ryd box mehrere Wochen inaktiv ist. Sollte die ryd box auch nach Erinnerung weitere Wochen nicht eingesteckt werden, wird Dein zuständiger AXA Versicherungsberater informiert.

  • Personalisiertes Marketing: Die ryd suisse AG erhält Daten von AXA (z.B. Emailadresse) für personalisierte Angebote innerhalb der ryd app.

Der ryd Kunde ist mit diesen Sonderbedingungen zur Nutzung des ryd Dienstes mit dem AXA-Versicherungsvertrag “DrivePartner” einverstanden. Der ryd Kunde ist zudem damit einverstanden, dass die oben aufgelisteten teils personenbezogenen Daten zwischen ryd suisse und AXA ausgetauscht werden.

5. Deine Pflichten

5.1. Kontaktdaten aktuell halten. Sollten sich Änderungen bei Deinen persönlichen Kundendaten (insbesondere Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse oder Fahrzeugfarbe) ergeben, musst Du uns dies unverzüglich anzeigen.

5.2. Installation der ryd box. Die ordnungsgemässe Installation der ryd box liegt in Deiner Verantwortung. Erfolgt der Einbau der ryd box nicht innerhalb 30 Tage nach Erhalt oder wird sie nachträglich ausgebaut, kann die AXA die ryd box zurückfordern.

5.3. Fahrzeugwechsel. Bei einem Fahrzeugwechsel muss die ryd box unverzüglich ausgebaut und innerhalb 30 Tagen in das neue Fahrzeug eingebaut werden. Für dieses Fahrzeug muss dann eine AXA Motorfahrzeugversicherung mit dem Angebot “DrivePartner” abgeschlossen werden.

5.4. Information weiterer Fahrzeugführer. Du bist verpflichtet (gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz DSG) weitere Fahrzeugführer vor der ersten Fahrt über die Datenaufzeichnung zu informieren.

6. Teilnahmevoraussetzungen

Die Nutzung des ryd Dienstes ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Kunde hat einen Motorfahrzeugversicherungsvertrag mit “DrivePartner” bei der AXA abgeschlossen.

  • Das versicherte und registrierte Fahrzeug ist in der Schweiz zugelassen.

  • Der Kunde aktiviert sein ryd-Nutzerkonto durch Registrierung in der ryd app.

  • Die ryd box ist fest mit der OBD2-Buchse in dem bei der AXA versicherten Fahrzeug verbunden.

  • Die ryd box wird ausschliesslich für das bei der AXA versicherte und registrierte Fahrzeug genutzt.

  • Der Kunde hat die ryd app auf seinem Smartphone installiert, dieses erfüllt die nötigen Systemvoraussetzungen. Für die Nutzung ist derzeit ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (mindestens Version 13.0) oder Android (mindestens Version 7.0) erforderlich. Andere Betriebssysteme werden derzeit nicht unterstützt.

7. Laufzeit/Beendigung

7.1. Die Geltungsdauer des Vertrags zwischen Dir und ryd suisse AG über die Nutzung des ryd Dienstes ist unlösbar mit der Geltungsdauer Deiner AXA BVB “DrivePartner”. Im Falle einer Kündigung dieser Sonderbedingungen “DrivePartner” durch Dich sind wir dazu verpflichtet, dies unverzüglich der AXA anzuzeigen.

8. Mängelansprüche (Gewährleistung)

8.1. Haftungsausschluss. Sämtliche Ansprüche im Falle von Sach- und Rechtsmängeln der ryd box (einschliesslich Ansprüche auf Nacherfüllung) („Mängel“) sind ausgeschlossen, ausser in Fällen des vorsätzlichen Verschweigens eines Mangels bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

8.2. Schadenersatzansprüche. Sie haben keine Schadenersatzansprüche wegen Mängeln der ryd box bezüglich Ihrer Motorfahrzeugversicherung bei AXA, außer wir haben einen Mangel arglistig verschwiegen oder bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

9. Haftungsbeschränkung

Anwendbar ist materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand ist Effretikon.

Stand: Januar 2022.